AGB's

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für die Vermietung von Containern und den Transport von Abfall

1. Geltung der AGB, Schriftform

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Der starke Sachse ® Transport & Servicecenter GmbH im folgenden Text kurz TSC genannt, und dem Kunden ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Vereinbarungen zur Ausführung dieses Vertrages zwischen TSC und dem Kunden bedürfen der Schriftform.
Die geltenden Gesetze und Bestimmungen zur Entsorgung oder Verwertung von Abfällen, insbesondere wie
KrW-/AbfG, NachwV, TgV sowie kommunale Verordnungen oder Satzungen sind bindende Grundlage für alle diesbezüglichen Dienstleistungsverträge zwischen TSC und dem Kunden.

2. Aufstellung und Transport der Container

Der Container wird von TSC auf den vom Kunden bestimmten Platz gestellt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, daß der Stellplatz die notwendige Standsicherheit aufweist und für die Containeraufstellung benutzt werden darf. Für die Containeraufstellung im öffentlichen Verkehrsraum ist regelmäßig die Einholung einer Sondernutzungserlaubnis sowie möglicherweise weiterer öffentlich-rechtlicher Genehmigungen erforderlich. Dies hat der Kunde auf seine Kosten zu erledigen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, daß die Zuwegung von der öffentlichen Straße zum Containerstandplatz in rechtlich zulässiger Weise und verkehrssicher zu befahren ist. Der Kunde hat sich vor der Anlieferung des Containers davon zu überzeugen, daß der Untergrund oder die Deckschicht der Zuwegung (z.B. Plattenbelag) das Gewicht des von TSC eingesetzten Containerfahrzeugs einschließlich Ladung trägt.

3. Verkehrssicherungspflicht, Haftung für den Containers

Der Kunde hat für die Zeit der Containermiete den Besitz am Container, er ist für die gehörige Sicherung des Containers, für etwa notwendige Absperrungen und die Beleuchtung verantwortlich.
Der Kunde stellt TSC von Haftungsansprüchen Dritter frei, die aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entstehen.
Für Verlust oder Beschädigung des Containers während der Mietzeit haftet der Kunde.
Der Kunde ist nicht befugt, den Container von Dritten transportieren zu lassen.

4. Beladung und Deklaration

Der Kunde ist dafür verantwortlich, daß der Container nur mit den vertragsgerechten Stoffen befüllt wird. Das Lademaß und das zulässige Höchstgewicht ist einzuhalten.
Stellt der TSC - Mitarbeiter bei Abholung des Containers im Rahmen der Sichtüberprüfung fest, daß das zulässige Lademaß nicht eingehalten wurde, das zulässige Gesamtgewicht überschritten würde oder offensichtlich nicht vertragsgerechte Stoffe eingefüllt wurden, ist TSC berechtigt, die Rücknahme des Containers solange zu verweigern, bis der Kunde den vertragsgerechten Zustand hergestellt hat. TSC kann dem Kunden eine Frist zur Erledigung setzen, nach erfolglosem Fristablauf ist TSC zu Lasten des Kunden zur Ersatzvornahme berechtigt.
Der Kunde ist für die richtige Deklaration der in den Container gefüllten Stoffe verantwortlich.

5. Nicht vertragsgerechte Stoffe

Bei der Abholung des Containers kann von TSC regelmäßig nicht überprüft werden, ob der Container nur mit vertragsgerechten Stoffen beladen ist.
Stellt sich bei Ablieferung der transportierten Stoffe in der Deponie/Entsorgungseinrichtung heraus, daß der Container nicht vertragsgerechte Stoffe enthält, wird TSC diese Stoffe auf Kosten des Kunden einer fachgerechten Entsorgung zuführen. Ist dies nicht möglich oder für TSC mit einem Kostenrisiko verbunden, darf TSC diese Stoffe auf Kosten des Kunden an diesen zurückliefern. Der Kunde trägt auch die Kosten einer notwendigen Reinigung des Containers.

6. Anlieferung und Abholung, Änderung der Vertragsdauer

Der Container wird dem Kunden am vereinbarten Tag spätestens bis 16.00 Uhr zur Verfügung gestellt, falls keine andere Uhrzeit vereinbart wurde. Die Abholung erfolgt am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit spätestens bis 17.00 Uhr.
Für Verzögerungen, die aufgrund Störungen im Straßenverkehr, außergewöhnlichen Wetterbedingungen und nicht von TSC - Mitarbeitern grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Verkehrsunfällen eintreten, übernimmt TSC keine Haftung.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, daß die Anlieferung und Abholung des Containers zu den vereinbarten Terminen möglich ist.
Will der Kunde den Termin zur Anlieferung verändern oder die Mietzeit abkürzen oder verlängern, hat er TSC spätestens am Vortag der eigentlich vereinbarten Anlieferung oder Abholung zu informieren. TSC behält sich die Zustimmung zu der vom Kunden gewünschten Vertragsänderung vor, wird aber bei freien Kapazitäten dem Kundenwunsch nach Möglichkeit entgegenkommen.
Kann der Container von TSC am vereinbarten Termin aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht angeliefert oder nicht abgeholt werden, trägt der Kunde die zusätzlichen Transportkosten. TSC kann darüber hinaus Verzugsschaden geltend machen.

7. Haftungsbeschränkung

Eine Haftung auf Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsschluß, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder auf Ersatz von Sachschäden aus unerlaubter Handlung von TSC oder ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, wenn nicht der Verursacher grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Ist der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt worden, haftet TSC nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.

8. Preisänderungen, Zahlungsbedingungen

Zu einer Änderung des vereinbarten Preises ist TSC nur und insoweit befugt, wenn sich zwischen Vertragsschluß und Leistungserbringung die maßgeblichen Deponie-/oder Entsorgungsgebühren ändern. Die Rechnungsbeträge sind sofort ohne Abzug zahlbar. Die Aufrechnung ist nur mit von TSC anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Für eine Mahnung, die nach Eintritt des Schuldnerverzuges erfolgt, stellt TSC dem Kunden jeweils € 10 in Rechnung. Der Schuldner trägt zusätzlich die Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Ist der Kunde Unternehmer oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Dresden.

10. Datenschutz

Der Kunde wird gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, daß seine Daten in dem Umfang von TSC gespeichert werden, der zur Auftragsdurchführung und zur Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Pflichten von TSC erforderlich ist.

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