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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für die Vermietung von Containern und den Transport von Abfall1. Geltung der AGB, SchriftformDiese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Der starke Sachse ® Transport & Servicecenter GmbH im folgenden Text kurz TSC genannt, und dem Kunden ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Aufstellung und Transport der ContainerDer Container wird von TSC auf den vom Kunden bestimmten Platz gestellt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, daß der Stellplatz die notwendige Standsicherheit aufweist und für die Containeraufstellung benutzt werden darf. Für die Containeraufstellung im öffentlichen Verkehrsraum ist regelmäßig die Einholung einer Sondernutzungserlaubnis sowie möglicherweise weiterer öffentlich-rechtlicher Genehmigungen erforderlich. Dies hat der Kunde auf seine Kosten zu erledigen.
3. Verkehrssicherungspflicht, Haftung für den ContainersDer Kunde hat für die Zeit der Containermiete den Besitz am Container, er ist für die gehörige Sicherung des Containers, für etwa notwendige Absperrungen und die Beleuchtung verantwortlich.
4. Beladung und DeklarationDer Kunde ist dafür verantwortlich, daß der Container nur mit den vertragsgerechten Stoffen befüllt wird. Das Lademaß und das zulässige Höchstgewicht ist einzuhalten.
5. Nicht vertragsgerechte StoffeBei der Abholung des Containers kann von TSC regelmäßig nicht überprüft werden, ob der Container nur mit vertragsgerechten Stoffen beladen ist.
6. Anlieferung und Abholung, Änderung der VertragsdauerDer Container wird dem Kunden am vereinbarten Tag spätestens bis 16.00 Uhr zur Verfügung gestellt, falls keine andere Uhrzeit vereinbart wurde. Die Abholung erfolgt am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit spätestens bis 17.00 Uhr.
7. HaftungsbeschränkungEine Haftung auf Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsschluß, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder auf Ersatz von Sachschäden aus unerlaubter Handlung von TSC oder ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, wenn nicht der Verursacher grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Ist der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt worden, haftet TSC nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. 8. Preisänderungen, ZahlungsbedingungenZu einer Änderung des vereinbarten Preises ist TSC nur und insoweit befugt, wenn sich zwischen Vertragsschluß und Leistungserbringung die maßgeblichen Deponie-/oder Entsorgungsgebühren ändern. Die Rechnungsbeträge sind sofort ohne Abzug zahlbar. Die Aufrechnung ist nur mit von TSC anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Für eine Mahnung, die nach Eintritt des Schuldnerverzuges erfolgt, stellt TSC dem Kunden jeweils € 10 in Rechnung. Der Schuldner trägt zusätzlich die Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. 9. Erfüllungsort, GerichtsstandIst der Kunde Unternehmer oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Dresden. 10. DatenschutzDer Kunde wird gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, daß seine Daten in dem Umfang von TSC gespeichert werden, der zur Auftragsdurchführung und zur Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Pflichten von TSC erforderlich ist. |
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